Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Pörnbach hat in seiner Sitzung vom 03.06.2025 beschlossen, Vorbereitende Untersuchungen im Sinne des § 141 Abs. 1 BauGB für den Hauptort Pörnbach durchführen zu lassen.

In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel vor, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen näher untersucht und ermittelt werden sollen.

 

Das festgelegte Untersuchungsgebiet umfasst ca. 100,7 ha. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem folgenden Lageplan:

 

Vorbereitenden_Untersuchungen_141_Baugesetzbuch

 

Gemäß § 141 Abs. 3 BauGB wird dieser Beschluss hiermit bekanntgemacht.

 

Vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes hat die Gemeinde Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung.

 

Aus den Vorbereitenden Untersuchungen werden sich die sinnvolle Abgrenzung des Sanierungsgebiets und die Art des Sanierungsverfahrens mit entsprechender Begründung ergeben. Zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes bedarf es eines gesonderten Beschlusses des Gemeinderates zu Sanierungssatzung und Sanierungsumgriff (§ 124 BauGB)

 

Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen wird auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hingewiesen.

Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

 

Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde das Büro Vera Winzinger beauftragt.

 

Gemeinde Pörnbach

Pörnbach, 18.08.2025

 

 

Helmut Bergwinkel

Erster Bürgermeister