Öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Reichertshofen für die Ortsteile

Der technische Zusammenschluss der Entwässerungsanlagen Winden (mit der Kläranlage in Winden) und Hög (mit den Kläranlagen in Hög und Ronnweg) findet am 31.12.2024 statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Markt Reichertshofen daher ab 01.01.2025 eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung) für das Gebiet der Ortsteile Agelsberg, Au am Aign, Dörfl, Hög, Langenbruck, Ronnweg, Starkertshofen, Winden am Aign und Wolnhofen sowie für die Grundstücke Fl.Nrn. 216, 217, 217/1, 218, 219, 220, 221, 222, 224 Teilfläche (Tfl.), 228 Tfl., 228/7 Tfl., 230, 231, 232, 232/1, 233, 234/1, 235, 236, 1125 der Gemarkung Winden am Aign und Fl.Nr. 300 der Gemarkung Hög sowie auf Grund von Sondervereinbarungen für die Grundstücke Fl.Nrn. 647, 647/1, 647/2, 647/3, 647/4 der Gemarkung Hög und die Grundstücke Fl.Nrn. 213, 213/1, 213/5, 213/6, 213/9, 213/10, 213/12, 213/13, 213/14 der Gemarkung Winden am Aign betreibt.

 

Es gelten daher ab 01.01.2025 für Geschossflächenmehrungen und für Grundstücke, die nach diesem Zeitpunkt die erstmalige Anschlussmöglichkeit an die Entwässerungseinrichtung haben, die vorläufigen Beitragssätze gem. § 6 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Reichertshofen für die Ortsteile vom 09.10.2024.

 

Die gesplittete Abwassergebühr (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr) findet ebenfalls ab 01.01.2025 Anwendung.