Abschlagszahlungen für Wasser- und Kanalgebühren erfolgen zum 15. Mai, 15. August und 15. November für das laufende Jahr und werden bei der Jahresabrechnung Anfang des darauffolgenden Jahres verrechnet.
Reichertshofen
Abwassergebühren werden für die Ortsteile Agelsberg, Langenbruck, Winden am Aign, Au am Aign, Hög, Dörfl, Ronnweg, Starkertshofen und Wolnhofen erhoben. Für Reichertshofen und Gotteshofen ist für die Erhebung der Kanalgebühren der Abwasserbeseitigungsverband Ingolstadt-Süd zuständig.
Die Gebührensätze pro Kubikmeter betragen:
Bereiche |
bis 31.12.2020 |
ab 01.01.2021 | ||
ermäßigt*) |
|
ermäßigt*) |
||
Hög, Ronnweg, Dörfl |
3,16 € |
2,81 € |
4,90 € |
4,36 € |
Langenbruck, Agelsberg, Winden am Aign, |
2,41 € |
2,14 € |
2,86 € |
2,55 € |
*) Wird das gesamt Dachflächenwasser eines Anwesens nachweislich versickert, kommt ein ermäßigter Gebührensatz zum Tragen.
Pörnbach
Abwassergebühren werden für Pörnbach, Puch, Maushof, Raitbach, Ober- und Unterkreut erhoben.
Die Höhe der Abwassergebühr für Pörnbach mit den Ortsteilen beträgt
bis 31.12.2020: 4,00 € pro m³
ab 01.01.2021: 2,90 € pro m³
Zusätzlich wird eine Niederschlagswassergebühr berechnet.
Diese bemisst sich nach den bebauten und befestigten Teilflächen des Grundstücks (abgerundet auf volle m²), von denen Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird oder abfließt.
Die Höhe der Niederschlagswassergebühr für Pörnbach mit den Ortsteilen beträgt
ab 01.01.2017: 0,20 € pro m² im Jahr