Informationen zu Abwassergebühren

Abschlagszahlungen für Wasser- und Kanalgebühren erfolgen zum 15. Mai, 15. August und 15. November für das laufende Jahr und werden bei der Jahresabrechnung Anfang des darauffolgenden Jahres verrechnet.

 

 

Reichertshofen

Abwassergebühren werden für die Ortsteile Agelsberg, Langenbruck, Winden am Aign, Au am Aign, Hög, Dörfl, Ronnweg, Starkertshofen und Wolnhofen erhoben. Für Reichertshofen und Gotteshofen ist für die Erhebung der Kanalgebühren der Abwasserbeseitigungsverband Ingolstadt-Süd zuständig.

 

Die Gebührensätze pro Kubikmeter betragen:

 

Bereiche

bis 31.12.2020

ab 01.01.2021
 

ermäßigt*) 

 

ermäßigt*)

Hög, Ronnweg, Dörfl

3,16 €

2,81 €

4,90 €

4,36 €

Langenbruck, Agelsberg, Winden am Aign,
Au am Aign, Starkertshofen und Wolnhofen

2,41 €

2,14 €

2,86 €

2,55 €

 

*) Wird das gesamt Dachflächenwasser eines Anwesens nachweislich versickert, kommt ein ermäßigter Gebührensatz zum Tragen.


 

 

Pörnbach

Abwassergebühren werden für Pörnbach, Puch, Maushof, Raitbach, Ober- und Unterkreut erhoben.

 

Die Höhe der Abwassergebühr für Pörnbach mit den Ortsteilen beträgt

bis 31.12.2020:                              4,00 € pro m³

ab 01.01.2021:                               2,90 € pro m³

 

Zusätzlich wird eine Niederschlagswassergebühr berechnet.
Diese bemisst sich nach den bebauten und befestigten Teilflächen des Grundstücks (abgerundet auf volle m²), von denen Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird oder abfließt.

 

Die Höhe der Niederschlagswassergebühr für Pörnbach mit den Ortsteilen beträgt

ab 01.01.2017:                              0,20 € pro m² im Jahr